Allgemeine Geschäftsbedingungen

OMMAX GmbH,
vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Dipl.-Kfm. Toni Stork,
Geschäftssitz: Kaulbachstraße 4, 80539 München

Telefon: +49 89 2778 13-0
E-Mail: info@ommax.de
Webseite: www.ommax.de
Steuer-Nr. DE 143/110/51173

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich 

(1) OMMAX ist eine Vertriebsmarke der OMMAX GmbH mit Sitz in der Kaulbachstr. 4, 80539 München.

(2) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von OMMAX („AGB“) sind Bestandteil aller zwischen OMMAX und Kunden geschlossener Verträge und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt OMMAX nicht an, sofern deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt worden ist. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltslos ausführen. Unsere AGB gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung. Für laufende Änderungen der AGB gilt die Klausel des § 13 (4).

(3) Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung und Rücksendung bzw. mit der schriftlichen Auftragsfreigabe zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

(4) Schriftliche mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

 

§ 2 Angebote - Beginn mit der Auftragsausführung 

(1)  Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich anderes angegeben.

(2) Auch Aufträge, die uns der Kunde mündlich erteilt, sind bindend. Wir haben einen Anspruch darauf, dass uns der Kunde mündlich erteilte Aufträge unverzüglich schriftlich bestätigt. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn wir vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Kunden mit der Auftragsdurchführung beginnen, ohne dass der Kunde widerspricht.

 

§ 3 Leistungen von OMMAX - Vertragsgegenstand

(1) OMMAX erbringt Leistungen im Bereich Digitales Marketing und Digitales Consulting, unter anderem durch Entwicklung digitaler Marketingstrategien, Durchführung von Commercial oder E-Commercial Due Diligences, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Datenanalyse, Online Content Erstellung, Betreuung sowie Durchführung von Homepage Relaunches oder Planung und Umsetzung von Social Media-Strategien. 

(2) OMMAX behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen und Services zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen sowie Schwerpunkte umzuverteilen, soweit das Budget (exkl. Steuern) um nicht mehr als 10% überschritten wird. Hierzu ist OMMAX insbesondere dann berechtigt, wenn diese auf einer Veränderung beruht, die OMMAX durch einen Vertragspartner oder anderen Dritten (z.B. Google), durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften bzw. des anwendbaren Rechts zwingend oder durch Veränderungen der Marktbedingungen vorgegeben wird. OMMAX entscheidet hierbei nach eigenem Ermessen, gleichwohl aber unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und wird versuchen, soweit möglich, ein Einvernehmen mit dem Kunden zu erzielen.

In jedem Fall wird OMMAX den Kunden unverzüglich und rechtzeitig über den erforderlichen Anpassungsbedarf informieren. 

(3) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt.

(4) Tätigkeit innerhalb des Vertragsgegenstandes ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(5) Unbeschadet § 3 (2) müssen Tätigkeiten über den Vertragsgegenstand hinaus durch eine Auftragserweiterung gem. § 2 (2) erfolgen.

(6) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:

- der Vertrag mit Leistungsbeschreibung

- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

- das BGB, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung

(7) OMMAX ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

 

§ 4 Preise - Vergütung und Preisanpassung 

(1) Unsere Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden wir unsere Vergütung zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

(2) Für Überschreitungen des Budgets (exkl. Steuern) um mehr als 10% muss OMMAX vom Kunden eine Freigabe einholen.

(3) Ein eventuell entstehender Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden verursachte Wartezeiten für unsere Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet.

(4) Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten, etc.) werden mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet, sofern dies nicht gesondert vertraglich vereinbart ist. Mietfahrzeuge werden zu marktüblichen Preisen angemietet. Fahrten mit einem firmeneigenen PKW werden mit 0,35 € pro Kilometer abgerechnet. Eine im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung wird an den Kunden weiterberechnet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Soweit Flüge oder Hotelübernachtungen für Kundenprojekte notwendig sein sollten, werden diese im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Flüge bis 4 Std. werden hierbei in der Economy Class gebucht, sonst Business Class; Bahnfahrten werden in der 1. Klasse gebucht.

(5) Wir sind zur monatlichen Rechnungsstellung berechtigt. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer (1) Woche schriftlich widerspricht.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden, die in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unseren Forderungen stehen. Dem Kunden stehen nur solche Zurückbehaltungsrechte zu, die auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft herrühren.

(7) OMMAX ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Das Recht der OMMAX, einen darüber hinaus entstanden höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

§ 5 Geheimhaltung von OMMAX

(1) OMMAX kann bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Kunden sowie zu personenbezogenen Daten über Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Kunden erhalten. OMMAX wird solche vertraulichen Informationen und Personendaten mit Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln. 

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne unser Verschulden allgemein bekannt wird, wenn wir uns die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeiten haben oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.

(3) Durch die Beauftragung erhält OMMAX das Recht, den Kunden als Referenz in seiner Unternehmenskommunikation aufzuführen, sofern dies nicht gesondert vertraglich ausgeschlossen wurde. 

 

§ 6 Pflichten des Kunden 

(1) Das vom Kunden zu zahlende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und OMMAX.

(2) Der Kunde garantiert im Sinne eines selbstständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte OMMAX in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für etwaige Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch OMMAX sowie die Verlinkungen auf weitere Seiten nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde, keine Inhalte zu übermitteln, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote verstoßen (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht), die guten Sitten oder Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, usw.) verstoßen. Ferner wird der Kunde keine Inhalte übermitteln, die den Krieg verherrlichen, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen, oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojanische Pferde oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen, unterlassen.

(3) Im Falle des Verstoßes gegen § 6 (2) beseitigt der Kunde den Verstoß unverzüglich, ersetzt einen OMMAX aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt OMMAX von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes gegen OMMAX geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen von OMMAX dem Streit von Seiten von OMMAX bei. Im Falle des Verstoßes darf OMMAX die Leistungen sofort einstellen und den Vertrag fristlos kündigen.

 

§ 7 Rechtserwerb des Kunden 

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an sämtlichen aus den Leistungen von OMMAX entstandenen Ergebnissen (z.B. Software), aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung, das ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, - unter Vorbehalt der Eigennutzung durch OMMAX für betriebseigene Zwecke und künftige Kundenprojekte - die jeweiligen Leistungen (z.B. Software inkl. Quellcode mit Quelldokumentation) auf sämtliche bekannte Arten zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht des Kunden, das jeweilige Endprodukt (z.B: inkl. Quellcode mit Quellcodedokumentation) nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Weise, wie die ursprüngliche Fassung, zu verwerten.

(2) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt Absatz 1 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistungen.

 

§ 8 Haftung von OMMAX 

(1) Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haftet OMMAX - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für folgende Fälle:

- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von OMMAX oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OMMAX beruhen; oder

- Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von OMMAX oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OMMAX beruhen.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist dabei der Höhe nach auf einen Betrag von 100% des jährlichen Auftragswertes (Vergütung exklusive Fremdleistungen) beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die dem Kunden also dem Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Angestellten und Mitarbeiter sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen müssen jedwede Ansprüche gegen OMMAX aus dem Vertrag innerhalb eines (1) Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Entgegenstehende zwingende gesetzliche Fristen bleiben hiervon unberührt. 

 

§ 9 Gewährleistung 

(1) OMMAX erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese im Wesentlichen den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Im Falle von auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. OMMAX übernimmt keine Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften. 

(2) OMMAX achtet bei der Leistungserfüllung insbesondere im Falle von Analysen stets auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Die Qualität der für die Analysen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen kann von OMMAX nicht immer gänzlich bewertet werden. OMMAX übernimmt daher keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit verschiedener Ergebnisse, da diese bestimmten Annahmen, spezifischen Schätzungen und individuellen Schlussfolgerungen unterliegen. 

(3) OMMAX leistet bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllung in der Weise, dass OMMAX nach ihrer Wahl dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Während dieser Zeit ist eine Minderung oder ein Rücktritt nicht gestattet. Ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch vom Kunden beauftragte Dritte ist ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.

(4) Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet OMMAX nur im Rahmen der in Klausel § 8 festgelegten Grenzen. Andere Rechte wegen Mängeln als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten hat der Kunde nicht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 

(5) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren bei werkvertraglichen Leistungen – außer im Fall von Vorsatz – im Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB ein (1) Jahr nach Abnahme der konkreten Leistung und im Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB ein (1) Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

 

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung 

(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Kunden und OMMAX.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist eine Kündigung nach Ablauf der im Vertrag geregelten Mindestvertragslaufzeit, einschließlich einer ggf. vereinbarten automatischen Verlängerung, jederzeit schriftlich möglich. Nach der Mindestvertragslaufzeit bzw. einer eingetretenen automatischen Verlängerung kann der Vertrag jeweils mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Quartalsende ordnungsgemäß gekündigt werden. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Kündigungserklärung.

(3) Sowohl OMMAX als auch der Kunde sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der OMMAX zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern von OMMAX gefährdet werden, der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung in Verzug ist, der Kunde insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit – gleich aus welchen Grund – steht der Insolvenz gleich) oder der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt. 

 

§ 11 Referenznennnung 

(1) OMMAX ist dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der ausgeführten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Verwendung umfasst eine Nutzung der Referenz auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social Media-Kanälen, deren Inhalt OMMAX beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensbroschüren, zu Dekorationszwecken in den Firmenräumen und auf Fach-Konferenzen, Messen, sowie bei Ausschreibungen und Agentur-Präsentationen. Andere Nutzungen, wie z.B. der Einsatz eines Kundenzitates oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sog. Customer-Success-Story bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und der vorherigen Freigabe durch den Kunden.

(2) Diese Kundenreferenzvereinbarung gilt auch über eine Vertragsbeendigung oder -aufhebung hinaus fort und endet fünf (5) Jahre nach dem vertragsbeendenden Ereignis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

§ 12 Höhere Gewalt 

(1) Ist uns eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich schriftlich informiert haben. Dauern diese Hindernisse mehr als vier (4) Monate an, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für uns kein Interesse mehr hat und wir nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Auf Verlangen des Kunden werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen.

 

§ 13 Online Nutzungsdaten 

(1) OMMAX ist berechtigt, anonymisierte Daten über Nutzer der digitalen Marketingaktionen des Kunden (“Mediendaten“) durch OMMAX von der Webseite des Kunden und den Webseiten anderer Dritter zu erheben und zu speichern.

(2) OMMAX ist berechtigt, die Mediendaten fortdauernd zu nutzen, um Sammelstatistiken, Metriken und allgemeine Trenddaten zur Verbesserung und Optimierung von Aktionen für den Kunden und andere Kunden zusammenzustellen.

(3) Bei der Nutzung der Mediendaten wird OMMAX den Kunden nicht gegenüber Dritten identifizieren.

(4) Der Kunde haftet dafür, dass seine Webseite den entsprechenden Datenschutzgesetzen Rechnung trägt und einen angemessenen Datenschutzhinweis enthält.

 

§ 14 Schlussbestimmungen  

(1) Für den zwischen OMMAX und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.

(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Unternehmenssitz München.

(3) Soweit Schriftform für den Vertrag vorgesehen ist, bedürfen alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartner zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) OMMAX behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird OMMAX bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei OMMAX eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagene Änderung fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

(5) Salvatorische Klausel: Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen OMMAX und dem Lieferanten ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.